Die Sylter Verkehrsgesellschaft verstärkt ab sofort die Fahrkartenkontrollen in ihren Linienbussen auf Sylt. Fahrgäste werden gebeten, bereits vor Fahrtantritt auf einen gültigen und zur jeweiligen Fahrt passenden Fahrschein zu achten und diesen bei einer Kontrolle bereitzuhalten.
Die Maßnahme dient dazu, die korrekte Nutzung der Tickets sicherzustellen und einen verlässlichen Linienverkehr für Einheimische, Pendlerinnen und Pendler sowie Urlaubsgäste zu unterstützen.
Hintergrund ist, dass Fahrgäste immer wieder mit falschen, nicht passenden oder ungültigen Fahrscheinen unterwegs sind. Die SVG weist deshalb freundlich, aber deutlich darauf hin, dass die Nutzung der Linienbusse nur mit einem gültigen Fahrschein möglich ist. Dieser muss bei einer Kontrolle vollständig und eindeutig vorgelegt werden können.
Bei mobilen Tickets reicht es aus, das Ticket auf dem Smartphone vorzuzeigen. Der QR-Code wird durch die Kontrolleurin oder den Kontrolleur gescannt. Zusätzlich ist ein gültiges Ausweisdokument bereitzuhalten, damit das Ticket eindeutig der jeweiligen Person zugeordnet werden kann.
Das gilt auch für das Deutschlandticket. Da es personengebunden ist, muss es bei einer Kontrolle gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorgezeigt werden. Nur so kann geprüft werden, ob das Ticket von der berechtigten Person genutzt wird.
Gäste ohne gültiges Ticket müssen 60 Euro zahlen.
Ergänzend weist die SVG darauf hin, dass ab dem 1. Juni 2026 in den Linienbussen ausschließlich bargeldlos bezahlt werden kann. Akzeptiert werden im Bus unter anderem Girocard, Apple Pay, Google Pay sowie gängige Kreditkarten wie Mastercard und Visa.
Fahrgäste können ihre Tickets außerdem weiterhin vor Fahrtantritt digital erwerben, etwa über die SyltGO!-App oder den DB Navigator. Beim Kauf von Online-Tickets über die SyltGO!-App wird ein Preisvorteil von zehn Prozent angeboten.
Weiterhin können Tickets gegen Bargeld an den Schaltern in Westerland, List und Hörnum gekauft werden. Dort kann auch die Prepaid-Karte in bar erworben werden, die im Bus als Zahlungsmittel gilt.
Titelbild © MAN Truck & Bus
Quelle: SVG GmbH & Co. KG
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