1. April 2025, Sylt – Urlaub auf Deutschlands liebster Insel wird künftig ein wenig exklusiver – und gerechter. Wie die Insel Sylt am 1. April in einer Pressekonferenz bekanntgab, richtet sich die Kurtaxe ab sofort nach dem Einkommen der Feriengäste. Prominente und Besserverdienende müssen künftig tiefer in die Tasche greifen – insbesondere, wenn sie es sich bei Rosé und Austern am Strand gemütlich machen.
„Wer hier urlaubt, soll auch ein bisschen was für die Insel tun“, erklärte Tourismusdezernentin Dr. Rainer Meerwind. Die neue Regelung sehe eine progressive Kurtaxe vor, gekoppelt an das zu versteuernde Jahreseinkommen. Die Angabe erfolgt freiwillig, wird jedoch stichprobenartig durch Zugriff auf die Steuer-ID überprüft. Wer falsche Angaben macht, riskiert – kein Scherz – ein offizielles Badeverbot an den Top-Stränden der Insel.
Neue Kurtaxen-Tabelle nach Einkommensklasse ab 1.April 2025:
Einkommensklasse | Kategorie | Kurtaxe pro Tag |
---|---|---|
Bis 30.000 Euro | Kategorie I | 2,90 € |
30.001 – 99.999 Euro | Kategorie II | 6,50 € |
100.000 – 499.999 Euro | Kategorie III | 12,00 € |
500.000 – 999.999 Euro | Kategorie IV | 24,50 € |
Ab 1.000.000 Euro | Kategorie V | 49,00 € |
Für Prominente gilt die sogenannte „Champagner-Klausel“: Wer nachweislich über mindestens drei „BUNTE“-Titelgeschichten verfügt oder einen eigenen Wikipedia-Artikel mit mehr als 500 Wörtern hat, rutscht automatisch in Kategorie V – unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.

Luxussteuer auf alkoholische Strandgetränke betrifft nicht die Kurtaxe.
Zusätzlich wird eine sogenannte Luxussteuer für Alkoholgenuss im Sand eingeführt. „Wir mussten handeln“, so Meerwind. „Jährlich fließen Tonnen feinsten Sandes durch Touristenfüße, Crémant-Verschüttungen und aufwendig drapierte Beach-Tische einfach ins Meer. Diese neuen Einnahmen werden zu 100 % in die Sandvorspülungen investiert.“
Getränkesteuer am Strand (ab 1. April gültig)betrifft nicht die Kurtaxe:
Getränk | Kategorie | Luxussteuer pro Glas/Flasche |
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Dosenbier (Pils, Radler) | Basis | 0,50 € |
Aperol Spritz | Semi-Luxus | 1,80 € |
Weißwein | Semi-Luxus | 2,10 € |
Rosé Champagner | Luxus | 7,50 € |
Dom Pérignon Rosé Magnum | Ultra-Luxus | 28,00 € |
Sylter Craft-Gin Tonic | Regional-Luxus | 4,50 € |
Sonderregelung für Influencer
Influencer mit mehr als 50.000 Followern, die ein Getränk am Strand posten, müssen zusätzlich eine Digitale Genussabgabe in Höhe von 15 % des Getränkepreises abführen. Diese wird automatisiert durch ein neu entwickeltes KI-Modul namens #TaxfluencerAlc bei Upload des Fotos auf Instagram, TikTok oder Threads eingezogen.
Erste Stimmen aus der Bevölkerung begrüßen den Vorstoß: „Endlich zahlen die, die sonst mit ihrer Yacht direkt vor Kampen ankern, auch mal ein bisschen mehr“, so ein Sylter Rentner, der anonym bleiben möchte.
Andere sehen die Neuerung kritisch: „Ich zahle doch schon für meine Strandmatte bei Gosch“, echauffierte sich eine Stammurlauberin aus Düsseldorf. „Und jetzt auch noch eine Crémant-Steuer?!“
Unklarheit beim Alkoholverzehr während der Überfahrt
Noch nicht abschließend geklärt ist, wie mit dem Konsum alkoholischer Getränke während der Autozugüberfahrt umzugehen ist. Zwar gelten die neuen Abgaben streng genommen erst ab Betreten der Insel, jedoch verläuft die Anreise auf den Autozügen durch mehrere kleine Ortschaften, deren kommunale Zuständigkeiten schwer voneinander abzugrenzen sind.
„Hier fahren Sie in wenigen Minuten durch Morsum, Tinnum und Westerland – das ist steuerrechtlich ein Albtraum“, heißt es aus Verwaltungskreisen. Unklar sei bislang, ob bereits der erste Schluck Rosé auf dem Autozug mit Blick auf das Watt als „strandnaher Konsum“ einzustufen sei – und wenn ja, wie dieser prozentual auf die durchfahrenen Ortsteile umzulegen wäre.
Eine Klärung wird nach aktuellem Stand frühestens zum 1. April 2026 erwartet. Dass sich dabei eine abweichende Gebührenordnung zwischen dem blauen und dem roten Autozug ergibt, sei aus Sicht des Inselrechts derzeit jedoch nicht zu erwarten.